EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)
Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) hat das Ziel, bürokratische Hürden abzubauen und den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Union zu erleichtern. Sie ermöglicht es Dienstleistungsunternehmen, Verfahren einfacher, schneller und elektronisch abzuwickeln.
Einheitlicher Ansprechpartner
Über den Einheitlichen Ansprechpartner Sachsen können Sie viele Verwaltungsverfahren zentral und online erledigen – unabhängig davon, bei welcher Behörde das Verfahren bearbeitet wird. Selbstverständlich steht Ihnen auch weiterhin die Stadtverwaltung Augustusburg als direkter Ansprechpartner zur Verfügung.
EU-DLR-relevante Verwaltungsverfahren in der Stadt Augustusburg
| Verfahren | Zuständig |
|---|---|
| Gaststättengestattung ausgeben | Gewerbeamt |
| Gaststättenerlaubnis erteilen | Gewerbeamt |
| Gewerbe anmelden | Gewerbeamt |
| Gewerbe ummelden | Gewerbeamt |
| Gewerbe abmelden | Gewerbeamt |
| Gewerberegisterauskunft erteilen | Gewerbeamt |
| Reisegewerbekarte erteilen | Gewerbeamt |
| Sperrzeitverkürzung genehmigen | Gewerbeamt |
| Führungszeugnis beantragen | Einwohnermeldeamt |
| Tageshändler für Wochenmarkt zulassen | Ordnungsamt |
Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf unserer Seite Formulare oder auf dem Serviceportal Amt24
Elektronische Kommunikation im Rahmen der EU-DLR
Die Stadtverwaltung Augustusburg bietet – derzeit beschränkt auf EU-DLR-relevante Verwaltungsverfahren – die Möglichkeit, elektronisch signierte und verschlüsselte Nachrichten zu übermitteln.
Technische Rahmenbedingungen:
- Der Austausch erfolgt ausschließlich über die Online-Postfächer des Sächsischen Verwaltungsnetzes (SMGW): www.e-mail.sachsen.de
- Zugangsdaten können über folgendes Formular beantragt werden: Formular für SMGW-Online-Postfach beantragen
- Die Eröffnung des Zugangs erfolgt für die Online-Postfachadresse des SMGW
- Zugelassene Dateiformate: .doc, .xls, .pdf, .rtf, .jpg
- Maximale E-Mail-Größe: 10 MB
- Qualifiziert signierte Dokumente sind nach dem Standard PKCS#7 zulässig.
- Sollten Nachrichten technisch nicht verarbeitet werden können, erfolgt eine Benachrichtigung durch die empfangende Stelle.
