Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan

 

Gesetzliche Grundlagen

Mit Umsetzung der Richtlinie 49/2002 EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ist die Stadt Augustusburg zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplans nach § 47 d BImSchG verpflichtet. Die Verpflichtung resultiert daraus, da innerhalb der Stadt eine Hauptverkehrsstraße mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen über 3 Millionen Kraftfahrzeuge vorhanden ist. Bei größeren Städten fallen neben dem Straßenlärm auch andere Lärmquellen wie Schienen- und Luftverkehr mit hinein.Die erste Lärmkartierung der Stadt Augustusburg stammt aus dem Jahr 2013 und wird seither in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben.

Zur Ermittlung des Umgebungslärms und der daraus resultierenden Belastungszahlen wurden durch den Gesetzgeber eigene, europaweit harmonisierte Berechnungsvorschriften erlassen, mit deren Hilfe im Rahmen komplexer Schallausbreitungsberechnungen, getrennt für jede Geräuschart (Straße, Schiene, Flugverkehr, Anlagen), die Lärmbelastung auf Basis einer Vielzahl unterschiedlicher Eingangsgrößen ermittelt wird. Die bis 2019 angewandten Verfahren wurden damit abgelöst. Ab der Lärmkartierung 2022 ist damit ein Vergleich der Ergebnisse aus früheren Kartierungsrunden nicht mehr sinnvoll möglich.

Seit der Kartierungsrunde 2022 wird die Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen in Gemeinden unter 80.000 Einwohnern landesweit durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) durchgeführt. Die jüngste Lärmkartierung fand 2022 statt und die Stadt Augustusburg ist gesetzlich dazu verpflichtet, bis zum 18.07.2024 die Lärmbetroffenheit aus den vom LfULG kartierten Daten zum Lärm zu ermitteln. Aufgrund der diesjährigen Stadtratswahl wurde uns eine Fristverlängerung gewährt.

 

Lärmkartierung in Augustusburg

Die Hauptlärmquelle in Augustusburg betrifft die S 223 (5144005-5144006) und die S 223/ S 236 von Waldkirchen nach Flöha; Länge der zu kartierenden Strecke: 0,9 km. Der Streckenbereich beginnt an der Einmündung der Straße „Zur Rodelbahn“ (S 236) in die „Frankenberger Straße“ (S223) bis zum Abzweig der „Eppendorfer Straße“ (S236) von der „Marienberger Straße“ (S223) in Augustusburg.

In der nachfolgend aufgeführten Abbildung ist die Höhe der Geräuschbelastung im Einwirkbereich der untersuchten Hauptlärmquellen – hier Straßenverkehrslärm – ersichtlich. Die verschiedenen Farben der verlärmten Flächen bilden die Höhe der Belastung, unterteilt nach den verschiedenen Schallpegeln, ab. Der nicht farblich markierte Bereich fällt von der Auswertung des Lärms her unter die für die Lärmkartierung relevanten Pegelgrenzen.

Aus der Lärmkarte sind die vom Verkehrslärm belasteten Zonen ersichtlich, die längs der Straßenführung auf dem Abschnitt der S223/S236, auf dem beide Staatsstraßen auf gleichen Fahrbahnen verlaufen. Auf Grund der örtlichen Topografie sowie der unterschiedlichen Bebauungsdichte, Gebäudehöhen und dem Abstand von der Fahrbahnführung im Straßenabschnitt der S223/S236 resultiert daraus die jeweilige Lärmbelastung. Durch die Hanglage zieht sich der Lärm bergabwärts mit einem geringen Schallpegel etwas weiter, da hier nur vereinzelt Bebauung vorhanden ist und keine Blockbebauung wie im Abschnitt der Marienberger Straße vorliegt.


Ausschnitt der Lärmkartierung aus dem Geoportal Sachsenatlas 2024


Die zur Kennzeichnung der Lärmbelastung in den Strategischen Lärmkarten zu verwendenden Größen sind in der EU-Umgebungslärmrichtlinie definiert. Es handelt sich um den 24-Stunden Tag-Abend-Nacht- Lärmindex LDEN (DEN = Day/Evening/Night) und um den Nachtlärmindex LNIGHT. Dauerhafte Pegelwerte über 65 dB(A) am Tag bzw. von mehr als 55 dB(A) in der Nacht können das Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen signifikant erhöhen.

Die gesundheitsrelevanten Schwellenwerte werden gemäß Lärmkartierung 2022 im Stadtgebiet von Augustusburg hinsichtlich LDEN > 65 dB(A) bei 115 Bewohnern und LNIGHT > 55 dB(A) bei 118 Bewohnern überschritten (Pflichtnetz).



Lärmaktionsplanung in der Stadt Augustusburg

Die Stadt Augustusburg hat im Jahr 2018 einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen (vereinfachter LAP) erarbeitet, welcher am 28.08.2018 durch den Stadtrat beschlossen wurde.

Im Anschluss an die Auswertung der nun vorhandenen Daten aus der Lärmkartierung 2022 erfolgte die Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2024 mit Beschluss des Stadtrates vom 13.08.2024.

Hier gelangen Sie zum Lärmaktionsplan 2024