Sie halten landwirtschaftliche Nutztiere oder Fische? Dann melden Sie diese.
Die Meldung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse ist gesetzliche Pflicht. Das ergibt sich aus § 20 Tiergesundheitsgesetz in Verbindung mit § 23 Abs. 5 Sächsisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz sowie der Beitragssatzung. Weiterführende Links zu den gesetzlichen Vorschriften finden Sie ganz unten auf dieser Seite.
24. November 2025 von Stadt Augustusburg Maria Bachnick