Liegenschaftsverwaltung
Die Liegenschaftsverwaltung ist für die Betreuung und Verwaltung des städtischen Grundvermögens zuständig. Dazu gehören insbesondere:
- die Verwaltung, Nutzung und Unterhaltung städtischer Grundstücke und Gebäude
- der Abschluss und die Betreuung von Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen
- die Vorbereitung und Abwicklung von Grundstücksverkäufen und -ankäufen
- die Führung und Aktualisierung des städtischen Liegenschaftskatasters
- die Bearbeitung von Anfragen zu Grundstücksangelegenheiten, Grenzverläufen und Eigentumsverhältnissen
- Vorkaufsrechtsanfragen
- Erteilung eines Negativzeugnisses nach BauGB
- Bescheiderstellung für Mieten und Pachten
- Gehölzschutz, Baumfällanträge und Prüfung ordnungsgemäßer Ersatzbepflanzung
Hinweis zu Baumfällanträgen:
Nur die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Flurstücks ist berechtigt, einen Fällantrag zu stellen.
Gemäß § 19 des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) in der Fassung vom 6. Juni 2013 gilt im Zeitraum vom 1. März bis 30. September ein grundsätzliches Fällverbot. In diesem Zeitraum ist auch ein radikaler Rückschnitt von Hecken untersagt.
Eine Ausnahmegenehmigung (Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz) kann nur die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen erteilen.
