Sozialverwaltung
Wir bieten folgende Leistungen an:
- Ausgabe und Entgegennahme von Anträgen sowie deren Weitergabe an die zuständigen Ämter und Institutionen
- Ausstellung und Verlängerung des Sozialpass für den folgenden Personenkreis:
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB II
- Empfänger von Leistungen der Grundsicherung und Hilfen zum Lebensunterhalt SGB XII
- Empfänger von Leistungen nach § 3 AsylbLG
- Personen deren Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII unterschreitet (geringe Einkünfte)
Ein Sozialpass kann nur ausgestellt oder verlängert werden, wenn der Hauptwohnsitz im Landkreis Mittelsachsen liegt und die erforderlichen Nachweise vorgelegt werden.
Dazu zählen beispielsweise Bescheide über Sozialleistungen, Einkommensteuerbescheide, Gehaltsabrechnungen, Renten- oder Unterhaltsbescheide, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld, BAföG oder Wohngeld. Nach Vorlage der Unterlagen erfolgt die Prüfung zur Ausstellung bzw. Verlängerung des Sozialpasses.
Bei der Stadtverwaltung Augustusburg sind folgende Anträge erhältlich:
- Wohngeldantrag (für Mieter/Eigentümer/Bewohner von Pflegeheimen)
- Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages für Kita und Kindertagespflege
- Schwerbehindertenantrag einschließlich Landesblindengeld
- Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht/Antrag auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrages
- Anträge im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) (bei Bezug der Leistungen Wohngeld und Kinderzuschlag):
- Mittagessen
- Schulbedarf
- Tages- und Klassenfahrten
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Lernförderung
- Schülerbeförderung
