Info

Breitbandausbau in Augustusburg

Für alle Eigentümer bietet sich dabei ein besonderer Vorteil: Der Glasfaseranschluss ist förderfähig, sodass für die Verlegung der Leitungen auf dem eigenen Grundstück keine Kosten entstehen.

Voraussetzung für den Ausbau ist jedoch die Zustimmung der Grundstückseigentümer. Hierfür ist eine sogenannte Nutzungsvereinbarung erforderlich. Liegt diese der Mitteldeutschen IT nicht vor, kann kein Anschluss hergestellt werden.

Alternativ kann die Vereinbarung auch im Büro der mIT im Rathaus bei Herrn Zerche unterzeichnet werden.