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digitale Grundschulanmeldung

Die Online-Anmeldung ist im Zeitraum vom 1. August bis 15. September 2026 über folgenden Link möglich: https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung

Zur Vereinfachung des Verfahrens ist die digitale Grundschulanmeldung zunächst an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben,
  • die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen,                                                                                                                       
  • es ist keine Anmeldung an einer Förderschule, Gemeinschaftsschule oder Oberschule vorgesehen,
  • es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht,
  • für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst.


In allen anderen Fällen, oder wenn Eltern die digitale Anmeldung nicht nutzen möchten, bleibt das bisherige Anmeldeverfahren weiterhin bestehen.

Zuständig für die weitere Bearbeitung ist auch bei der digitalen Grundschulanmeldung die Schule. Statt durch Vorlage der Geburtsurkunde wird die Identität des Kindes und der Eltern bei der digitalen Anmeldung durch einen Datenabgleich mit dem Sächsischen Melderegister festgestellt.

Das neue Verfahren zur digitalen Grundschulanmeldung bezieht sich ausschließlich auf den Vorgang der Anmeldung, die künftig für Eltern auch online erfolgen kann. Unabhängig davon ist für den weiteren Prozess der Aufnahme gemäß § 4 Schulordnung Grundschulen auch künftig ein in der Regel persönlicher Kontakt mit der Schule erforderlich und sinnvoll.

Bei Fragen rund um die digitale Grundschulanmeldung können sich Eltern ab dem 22. Juni 2026 an folgendes Postfach wenden: digitale-schulanmeldung@lasub.smk.sachsen.de